Geldwäscheprävention im Online-Glücksspiel

Online-Glücksspiel

Online-Glücksspiele sollen in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen werden. Da sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745) vor, der am Montag, 22. Oktober 2012, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses mit zehn Sachverständigen ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 15.30 Uhr. Künftig sollen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, sodass der Anbieter oder dessen Geldwäschebeauftragter anhand bestimmter Kriterien und Indizien sofort reagieren kann.

Spieler benötigen Konto beim Veranstalter

Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb soll die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister nicht ausreichen. Vielmehr sollen die Spieler ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten müssen. Banken sollen dafür sorgen, dass Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel zugeordnet werden können.

Grund für die Gesetzesergänzung ist nach Regierungsangaben die durch den Glücksspiel-Staatsvertrag geschaffene Zuständigkeit der Bundesländer für Online-Glücksspiele. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe kleinerer Änderungen verlangt. (vom/04.10.2012)

Zeit: Montag, 22. Oktober 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen