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Vier Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP zum sogenannten SEPA-Begleitgesetz (17/10038) sind am Mittwoch, 17. Oktober 2012, Gegenstand eines öffentlichen Expertengesprächs des Finanzausschusses mit zwölf Sachverständigen. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.
Das SEPA-Begleitgesetz trägt den offiziellen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Europa und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009".
Es sieht vor, dass Bankkunden in Deutschland bis 1. Februar 2016 weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die EU dies eigentlich nicht mehr zulässt. Sie sollen durch die internationale Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) abgelöst werden. Auch das elektronische Lastschriftverfahren, mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll bis zum 1. Februar 2016 weiter genutzt werden können.
Die Übergangsregelung soll auch der Wirtschaft Zeit geben, ein Nachfolgeinstrument zum elektronischen Lastschriftverfahren zu entwickeln, das auf dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren beruht. SEPA steht für Single Euro Payments Area, also einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung (17/10251) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf auf ihren Bericht an den Bundestag über die Maßnahmen der Kreditwirtschaft zur Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Lastschriftmandat vom 30. November 2011 (17/8072) hin.
Die von der Koalition gewünschten Änderungen, die Gegenstand des Expertengesprächs sind, betreffen vor allem das Versicherungsaufsichtsgesetz, in dem das sogenannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2011 umgesetzt werden soll. Wegen der Dringlichkeit sollen die Änderungen im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz verabschiedet werden und nicht in der später anstehenden zehnten Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Danach müssen mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für vor diesem Datum abgeschlossene Verträge gilt das bisherige Recht. (vom/04.10.2012)
Zeit: Mittwoch, 17. Oktober 2012, 16 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.