Experten äußern sich zum Patientenrechtegesetz

Rettungskräfte im Krankenhaus

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (17/10488) steht im Mittelpunkt einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und des Rechtsausschusses am Montag, 22. Oktober 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) beginnt um 13 Uhr im Logenhaus der AVZ Event GmbH in der Emser Straße 12-13 in Berlin und dauert bis gegen 17 Uhr.


"Chancen bei Schadensansprüchen verbessern"

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die Information und Beteiligung der Patienten zu verbessern und ihre Rechte gegenüber den Anbietern von Gesundheitsleistungen zu stärken.

Die Regierung will die Chancen von Patienten bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern verbessern. Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern sollen Patienten zudem künftig stärker von ihren Krankenkassen unterstützt werden.

SPD will Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen

Gegenstand der Anhörung sind auch Anträge der SPD (17/9061), der Linksfraktion (17/6489) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/6348). Die SPD will die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen eindämmen. Das sind Leistungen, die nicht zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören und von diesen daher nicht bezahlt werden.

Bei Individuellen Leistungen, die der Patient bezahlen muss, soll nach dem Willen der SPD grundsätzlich ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden müssen.

Anträge der Linken und Grünen

Die Linke wünscht sich für ein Patientenrechtegesetz, dass der Patient Behandlungsmethode, Behandlungsort und den behandelnden Arzt frei auswählen kann. Auch will die Fraktion den Patientenbeauftragten der Bundesregierung durch einen Patientenbeauftragten des Bundestages ersetzen.

Die Grünen wollen, dass Patienten das Recht auf rechtzeitige und vollständige Aufklärung und Beratung über Diagnose und geplante Behandlung erhalten. Dies müsse in einem standardisierten Protokoll nachgewiesen werden und dürfe nicht zu einer Haftungsbeschränkung führen, heißt es weiter. Auch sollten Patienten in die Dokumentation der Heilbehandlung Einsicht nehmen können. (vom/05.10.2012)

Zeit: Montag, 22. Oktober 2012, 13 bis 17 Uhr
Ort:  Berlin, AVZ-Logenhaus, Emser Straße 12-13

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.