Vermieter- und Mieterrechte bei der Gebäudesanierung

Gebäude wird saniert

Das von der Bundesregierung eingebrachte Mietrechtsänderungsgesetz (17/10485) beschäftigt den Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit elf Sachverständigen am Montag, 15. Oktober 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.



Regierung will Mietminderungen begrenzt ausschließen

Vorgesehen ist, dass eine Mietminderung aufgrund von einer energetischen Wohnungssanierung für einen auf drei Monate begrenzten Zeitraum ausgeschlossen wird. Darüber hinaus soll ein Anspruch geschaffen werden, sogenannte Contracting-Kosten (Kosten für die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen) als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Ebenso soll ein neuer Grund für eine fristlose Kündigung geschaffen werden. Zahlungsverzug bei der Mietkaution soll dem Zahlungsverzug bei der Miete gleichgestellt werden.

SPD fordert Interventionsrecht der Kommunen

Die SPD will mit einem Antrag (17/9559) verhindern, dass Mieterhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Wohnungsmodernisierungen zusammenfallen. Auch solle den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Steigerung des Wohnwerts eingeräumt werden, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Schließlich will die SPD, dass nur neun statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden können.

Linke will flächendeckende Mietspiegel

Die Linke verlangt in ihrem Antrag (17/4837), dass im Bundesgebiet qualifizierte Mietspiegel sowie Betriebs- und Heizkostenspiegel flächendeckend eingeführt werden. Die Erhöhung der Nettokaltmiete solle an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt werden.

Die Höhe der Wohnkosten soll nach dem Willen der Fraktion höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushalts betragen.

Grüne: Belastungen der Mieter begrenzen

Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (17/10120), dass die Kosten für die energetische Gebäudesanierung gerecht zwischen der Allgemeinheit, Eigentümern und Mietern verteilt werden. Durch Änderungen des Mietrechts wollen die Abgeordneten die finanzielle Belastung von Mietern begrenzen.

Beim Begriff des "Mietnomaden" solle die Regierung differenzieren, so die Grünen. Ohne betrügerische Absicht zahlungsunfähige Mieter sollen nicht darunter fallen. (vom/05.10.2012)

Zeit: Montag, 15. Oktober 2012, 12 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen