Anhörung zum Kampf gegen Abgeordnetenbestechung

Symbolbild Bestechung

Der Kampf gegen Abgeordnetenbestechung beschäftigt den Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Dazu haben SPD (17/8613), Die Linke (17/1412) und Bündnis 90/Die Grünen (17/5933) jeweils eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.

"Straftatbestand erweitern"

Die SPD stellt fest, dass es keine strafrechtliche Regelung gebe, die sämtliche strafwürdigen Verhaltensweisen von Mandatsträgern zur Vorteilsannahme und –Zuwendung erfasst. Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern seien nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen strafwürdig.

International fordere aber das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu erweitern. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordere eine Neuregelung.

"Bestechlichkeit und Bestechung bestrafen"

Die Linke verlangt, dass Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Ein Bundestagsabgeordneter solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht werden, wenn er "für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht".

Auch die Grünen wollen Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten unter Strafe stellen. Die Strafvorschrift der Bestechlichkeit stelle das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines rechtswidrigen Vorteils als Gegenleistung für ein konkrete Handlung in Ausübung eines Mandats in einer Volksvertretung oder einem Gesetzgebungsorgan unter Strafe, heißt es in dem Gesetzentwurf. (vom/05.10.2012)

Zeit: Mittwoch, 17. Oktober 2012, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen