Weisungen der Atomaufsicht

Umwelt/Antwort - 04.10.2012

Berlin: (hib/TVW) In einer detaillierten Aufstellung präsentiert die Bundesregierung Daten zu den bundesaufsichtlichen Weisungen der Atomaufsicht an Verwaltungsbehörden der Länder für dem Zeitraum von Januar 1991 bis August 1998. Ihre Antwort (17/10702) auf eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10569) enthält eine Tabelle mit Angaben zu Datum, angewiesener Behörde, Anlass und betroffener Anlage. „Weisungen werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nicht gesondert erfasst“, führt die Bundesregierung dazu aus. Innerhalb der gesetzten Frist habe das BMU anhand der verfügbaren Unterlagen aber alle Vorgänge ermittelt, die als Weisung nach Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes zu werten seien.

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