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Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf - 05.10.2012
Berlin: (hib/HLE) Zur Förderung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (17/10915) eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 771 Millionen Euro bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes sollen zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von zusammen rund 6,6 Milliarden Euro erhalten. Finanzierungszwecke sind unter anderem Vorhaben in regionalen Fördergebieten, Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, Refinanzierungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Innovationen sowie Exportfinanzierungen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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