europäische Wasserrahmenrichtlinie

Umwelt/Kleine Anfrage - 04.10.2012

Berlin: (hib/TVW) Wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilt, verstößt Deutschland möglicherweise gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie. In einer Kleinen Anfrage (17/10621) weisen die Grünen darauf hin, dass die Europäische Kommission im Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Entsorgung von salzhaltigen Abwässern in Flüsse, insbesondere in Werra und Weser, eingeleitet habe. „Nach wie vor werden über 450 Kilometer Flusslauf der Werra und Weser durch die Einleitungen von Salzabwässern aus der Kaliindustrie erheblich geschädigt und dadurch die biologische Vielfalt massiv beeinträchtigt“, führen die Grünen aus. Die Bundesregierung wird daher gefragt, wie sie gewährleisten will, dass die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in Zukunft eingehalten werden. „Welche Technologien sind bei den Abbau- und Aufbereitungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung anzuwenden, um eine Klage gegen Deutschland abzuwenden?“, wollen die Abgeordneten wissen.

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