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Gewerkschaftssekretär
Wahlkreis 168 Waldeck
Direkt gewählt in Hessen
Geboren am 18. Juni 1954 in Witzenhausen; wohnhaft in Calden; ein Kind.
1970 Mittlere Reife an der Haupt- und Realschule in Witzenhausen; 1974 Gesellenprüfung als Mess- und Regelmechaniker in Kassel; seit 1979 Gewerkschaftssekretär.
1972 Eintritt in die SPD; seit 1986 Mitglied im Vorstand des SPD-Ortsvereins Calden; seit 1989 Mitglied des Kreistages Kassel-Land; seit 1989 Mitglied in der Gemeindevertretung Calden.
Ullrich Meßmer, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gewerkschaftssekretär,
IG Metall, Verwaltungsstelle Nordhessen, Kassel
IG Metall, Verwaltungsstelle Nordhessen, Kassel,
Gewerkschaftssekretär, monatlich, Stufe 2
Flughafen GmbH Kassel, Calden,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
SMA Solar Technology AG, Niestetal,
Mitglied des Aufsichtsrates, 2010, Stufe 3
Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH, Kassel,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin,
Mitglied der Vertreterversammlung (bis 31.12.2009)
Deutsche Rentenversicherung Hessen, Frankfurt/Main,
Mitglied der Vertreterversammlung (bis 31.12.2009)
Gemeinde Calden, Calden,
Mitglied der Gemeindevertretung (bis 31.03.2011)
Landkreis Kassel, Kassel,
Mitglied des Kreistages (bis Ende April 2011)
Zweckverband Kasseler Sparkasse, Kassel,
Mitglied des Vorstandes
Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin,
Mitglied des Bundesausschusses, ehrenamtlich
IG Metall, Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Radclub VeloMetall, Homberg/Efze,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".