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Allgemeine Information:
Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen.
An einer öffentlichen Anhörung interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe von Name, Vorname sowie Geburtsdatum unter der E-Mailadresse umweltausschuss@bundestag.de anzumelden. Ein gültiger Personalausweis ist zur Einlasskontrolle mitzubringen. Für Besucher besteht kein Rede- oder Fragerecht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Bestätigungsmail für Ihre Anmeldung versandt wird. Interessenten, die auf Grund der begrenzten Platzzahl keinen Platz mehr im Anhörungssaal erhalten, werden per E-Mail informiert. Ggf. können Sie sich über die Anhörung im Internetauftritt des Deutschen Bundestages unter Mediathek informieren.
Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle. Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Vorankündigung:
Öffentliche Anhörung am Mittwoch, dem 20. Februar 2013, 10.30 bis 13 Uhr, Sitzungssaal Paul-Löbe-Haus E.700 zum
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
BT-Drucksache 17/11822