Baugesetzbuch-Novelle Thema einer Anhörung

Schild warnt vor spielenden Kindern

Das Baugesetzbuch steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, 30. Januar 2013. Dazu liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (17/11468) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Baugesetzbuch wirklich zu novellieren (17/10846), vor. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 9 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 11.45 Uhr.

"Kitas in reinen Wohngebieten ermöglichen"

Die Bundesregierung präzisiert in ihrem Gesetzentwurf die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und benennt die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan. Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in angemessener Größenordnung allgemein zulässig sein. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen werden. Den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft will die Regierung "maßvoll" erweitern.

Eine "maßvolle" Verdichtung und Nutzungsmischung im Innenbereich der Städte wollen Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag ermöglichen. Sie fordern eine Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsordnung. Zusätzlich sollen Brachflächenkataster angelegt werden, die über eine "strategische Grünraum- und Freiflächenplanung eine Flächenbewertung nach den Kriterien Biodiversität und Grünraumvernetzung, Klimafolgenanpassung und Naherholung beinhalten". (vom/07.01.2013)

Zeit: Mittwoch, 30. Januar 2013, 9 bis 11.45 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32816, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen