Unterhaltsvorschuss Thema im Familienausschuss

Eine Mutter hebt vor dem rot gefärbten Abendhimmel ihr Kind hoch

Das Thema Unterhaltsvorschuss beschäftigt den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 28. Januar 2013. Dazu liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (17/8802), ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht 17/11142), vor. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 13 Uhr im Saal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis 15.30 Uhr.

Anträge sollen schneller geprüft werden

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass alleinerziehende Eltern künftig weniger Nachweise bringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Zugleich sollen Prüfung und Bewilligung der Anträge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Der Zugriff auf den anderen unterhaltspflichtigen Elternteil soll erleichtert werden.

Der Bundesrat will den Vollzug im Unterhaltsvorschussrecht verbessern. Vorgesehen ist die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs, um den Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen Unterhaltsschuldner durchsetzen zu können.

Linke will Vorschuss ausweiten

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder alleinerziehender Elternteile bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von den Ländern finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, diesem nur unzureichend nachkommen kann oder verstorben ist.

Die Linke will den Bezug von Unterhaltsvorschuss ausweiten. So müsse das derzeit geltende Höchstalter vom zwölften auf das 18. Lebensjahr erhöht und die Beschränkung des Bezugs auf 72 Monate ersatzlos gestrichen werden. (vom/07.01.2013)

Zeit: Montag, 28. Januar 2013, 13 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reispassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen