"Presseerzeugnisse im Internet besser schützen"

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Die Bundesregierung will den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11470) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Die Regierung will sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um Presseerzeugnisse im Internet besser zu schützen, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Presseverlage sollen das ausschließliche Recht erhalten, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen".

Die Neuregelung solle jedoch nur als Schutz vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten gelten, die Inhalte wie eine Suchmaschine aufbereiten. Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer sowie Anwaltskanzleien, Verbände und Unternehmen der sonstigen gewerblichen Nutzung sollen nicht erfasst werden. (vom/07.01.2013)

Zeit: Mittwoch, 30. Januar 2013, 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen