Anhörung zur Ausbildung von Notfallsanitätern

Rettungssanitäter bringen einen Notfallpatienten ins Krankenhaus.

Notfallsanitäter sollen eine neue Ausbildung erhalten, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung 17/11689) vor, der Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 30. Januar 2013, ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) beginnt um 15.45 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Der Gesetzentwurf definiert die wesentlichen Qualifikationsvoraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters. Unter anderem will die Regierung die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängern.

"Komplexere Notfallsituationen"

Geändert werden soll auch die Berufsbezeichnung. Durch den Bezug zum gängigen Begriff der Notfallmedizin soll die neue Bezeichnung "Notfallsanitäter" dessen weiterentwickelte Kompetenzen kennzeichnen.

Zur Begründung heißt es, das geltende Rettungsassistentengesetz von 1989 werde den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr gerecht. Die Regierung rechnet mit zunehmenden Einsätzen und veränderten Krankheitsbildern bei den Hilfesuchenden, auch aufgrund des demografischen Wandels. Künftig würden die Notfallsanitäter mit komplexeren Notfallsituationen konfrontiert. (vom/15.01.2013)

Zeit: Mittwoch, 30. Januar 2013, 15.45 bis 17.45 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.