Diskriminierung von Mini- und Midijobbern

Arbeit und Soziales/Antwort - 18.01.2013

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Aussage über eine mögliche Diskriminierung von Mini- und Midijobbern treffen. Denn „der Prozess der Beobachtung und Analyse der tatsächlichen Entwicklung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ist noch nicht abgeschlossen“, informiert sie in ihrer Antwort (17/11945) auf eine Kleine Anfrage (17/11766) der SPD-Fraktion. Deshalb lägen der Regierung auch noch keine Informationen über die der Deutschen Rentenversicherung möglicherweise durch Lohnsplittung oder nicht deklarierte Mehrarbeit entgangenen Beiträge vor, heißt es in der Vorlage weiter.

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