Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeit und Soziales/Antwort - 04.01.2013

Berlin: (hib/VER) Der Bundesregierung liegen noch keine Angabe zur Höhe der verausgabten oder nicht verausgabten kommunalen Mittel für Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bundesgebiet vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/11789) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11455) zum Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket. Laut Paragraph 46 Absatz 8 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) „sind die Länder erstmals zum 31. März 2013 für das Jahr 2012 verpflichtet, die Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld“ zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen, schreibt die Regierung zur Begründung.

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