Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten

Recht/Antwort - 18.01.2013

Berlin: (hib/VER) Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder mit der Bundesregierung zur Rechtsvereinfachung im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beschlossen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11946) auf eine Kleine Anfrage (17/11770) der Fraktion Die Linke zur Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten mit. Der Beschluss wurde bereits im November 2012 gefasst. „Es wird Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sein, Rechtsvereinfachungsvorschläge vertieft zu erörtern“, heißt es in der Vorlage.

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