Bundesregierung kann keine Angaben über Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Sinti und Roma machen

Umwelt/Antwort - 14.01.2013

Berlin: (hib/AS) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Sinti und Roma durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in ihrer beruflichen Existenz bedroht werden. In ihrer Antwort (17/11991) auf eine Kleine Anfrage (17/11931) der Fraktion Die Linke erklärt die Bundesregierung, dass sie nicht wisse, ob der überwiegende Teil gewerblicher Sammler vorwiegend der Volksgruppe der Sinti und Roma angehöre. Zudem lägen der Regierung keine Informationen über die Herkunft von Schrott, Altstoff- oder Altkleidersammlern vor. Hintergrund der Kleinen Anfrage ist, dass Schrotthändler und Altkleidersammler seit Mitte 2012 verpflichtet sind, beim jeweiligen Landkreis ihr Gewerbe anzuzeigen. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie leistungsfähiger als die jeweiligen Kommunen sind. Tun sie dies nicht, können die Kommunen den Sammlern die Sammlungen untersagen, wovon nach Angaben der Linken vorwiegend Sinti und Roma betroffen sein.

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