Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Bundesregierung gegen namentliche Nennung von beobachteten Abgeordneten
Darin erkundigten sich die Parlamentarier unter anderem danach, welche Abgeordneten ”wann, auf welche Art und Weise, zu welchem Grund und aus welchem Zweck“ durch das BfV überwacht worden seien. Dazu betont die Regierung, um die ”sehr umfassende Frage zu Zeitpunkt, Art und Weise und Zweck der Beobachtung sowie den Inhalt der erhobenen Informationen“ zu beantworten, wäre es notwendig, den umfangreichen Personen- und Sachaktenbestand des BfV durchzusehen. Diese Bearbeitung der Akten sei faktisch innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit selbst unter Berücksichtigung einer eventuellen Fristverlängerung nicht möglich.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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