Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Bundesregierung: Griechenland ist sicherer Drittstaat
Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Bundesverfassungsgericht am 5. November 2009 bereits zum vierten Mal entschieden habe, dass die Rücküberstellung eines Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der EU-Verteilungsregelungen (Dublin-II-Verordnung) vorläufig auszusetzen sei. In allen vier Fällen sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, ”dass angesichts der bekannten Mängel des griechischen Asylsystems Rücküberstellungen dorthin derzeit nicht vollzogen werden dürfen, bis eine Entscheidung in der Hauptsache vorliegt“. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie die Bundesregierung ihre Auffassung begründet, aus den bisherigen Entscheidungen des Karlsruher Gerichts würden sich keine über die betreffenden Einzelfälle hinausgehenden Konsequenzen ergeben.
Dazu betont die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass das Gericht die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerden offengelassen habe. Die Karlsruher Richter hätten sich ”auf eine Abwägung zwischen den Folgen gestützt, die ohne Erlass der einstweiligen Anordnung entstünden, wenn die Hauptsache für den Antragsteller erfolgreich wäre, und den Folgen für den umgekehrten Fall“. Auch enthielten die Beschlüsse keine Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit der die Zulässigkeit der Überstellung nach Griechenland bestätigenden Entscheidungen der Vorinstanzen oder zur geplanten Abschiebung. Insofern hätten die bisherigen Beschlüsse des Verfassungsgerichts über den Erlass einstweiliger Anordnungen hinaus keine rechtlichen Konsequenzen. Gleichwohl würden die Bundesregierung beziehungsweise die zuständigen Behörden die Ausübung des in der Dublin-II-Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts gegenüber Griechenland im Lichte der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen.
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