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Verkehr und Bau/Antwort
Berlin: (hib/HAE/MIK) Für die Erhaltung und den Betrieb der sogenannten Nordharzautobahn B 6n ist das Land Sachsen-Anhalt zuständig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/396) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/333) hervor. Für entstandene Schäden würde der Bund aufkommen müssen, heißt es weiter. Bisher habe es allerdings keine Unterrichtungen über Schäden der B 6n seitens des Landes gegeben.
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