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Im Übrigen sei es Sache der Arbeitnehmer und -geber, die Vergütung zu vereinbaren, schreibt die Bundesregierung weiter. Zudem erhielten Arbeitnehmer ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn ihr Einkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht.
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