Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2012 > Rechtsausschuss terminiert erste Expertenanhörungen für 2013
Den Auftakt bereitet am Montag, 14. Januar 2013, eine Anhörung anlässlich eines Regierungsentwurfs „zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (17/11268). Dieser ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, „wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen“, heißt es in der Vorlage. Die Expertenrunde soll um 11.30 Uhr beginnen.
Direkt im Anschluss, ab 14 Uhr, plant der Rechtsausschuss eine weitere öffentliche Anhörung. Thema soll dann die Nutzung von Videokonferenztechnik sein. Diese soll nach Meinung der Bundesrates in deutschen Gerichten verstärkt zum Einsatz kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/1224) vorgelegt, der im Zentrum der Anhörung stehen soll. Dieser erweitere die Möglichkeiten, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung per Videokonferenztechnik zuzuschalten. Das erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentiert der Bundesrat.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages soll die Schlichtung im Luftverkehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Deshalb hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11210) vorgelegt. Dieser wird am Mittwoch, 20. Februar 2013, gemeinsam von Experten und Abgeordneten des Rechtsausschusses diskutiert. Die Gesetzesinitiative setze zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung durch „die Möglichkeit, privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anzuerkennen“. Dennoch bleibe für Fluggäste und Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit, die Zivilgerichte anzurufen, durch die Schlichtung unberührt, heißt es in der Vorlage. Der Beginn der öffentlichen Anhörung ist für 11 Uhr geplant. Sie soll drei Stunden dauern.
Eine weitere öffentliche Anhörung, die für Januar 2013 geplant ist, wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen: Am Mittwoch, 30. Januar 2013, wird ab 13.30 Uhr eine Expertenrunde zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ (17/10491) stattfinden. Die Regierung folgt mit dieser Initiative einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor.
Die Details zu den Anhörungen, den geladenen Experten und zur Anmeldung für interessierte Besucher werden rechtzeitig bekannt geben.
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