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Seit 1989 ist der 20. November „Internationaler Tag der Kinderrechte”. Seit diesem Tag haben 191 Staaten die UN-Kinderrechtskonvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln die gleichen Rechte gibt, ratifiziert.
Leider haben sich dadurch nicht automatisch die Lebensbedingungen der Kinder geändert. Noch immer fehlen vielen Kindern grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, Nahrung, medizinische Hilfe oder einfach ein Dach über dem Kopf.
Diese existenziellen Probleme haben Kinder in Deutschland glücklicherweise nicht. Aber auch die Bundesrepublik kann aus Sicht der Kinderkommission noch zahlreiche Schritte tun, um Kinderrechte zu stärken. Dies gilt beispielsweise für die Beteiligungsrechte der Kinder, aber auch für das Recht der Kinder auf Schutz vor Armut, Vernachlässigung und Missbrauch. Eine wichtige Möglichkeit für eine bessere Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte ist Kindern nunmehr durch die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Individualbeschwerdeverfahren gegeben. Danach können Kinder nun Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten verletzt wurden.
Diana Golze, Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt: „Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Kinderkommission. Wir machen deshalb anlässlich des Tages der Kinderrechte darauf aufmerksam: Wer Kinder ernst nimmt, muss ihre Rechte ernst nehmen. Hier gibt es noch einiges an Arbeit zu leisten.“
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