Die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses "Gorleben" hatten beantragt zu prüfen, ob die Protokolle der öffentlichen Sitzungen, wie z. B. die Vernehmung von Zeugen, zeitnah im Internet veröffentlicht werden können, um die Öffentlichkeit umfassend über ihre Arbeit zu unterrichten. Dieser Antrag wurde durch den zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages rechtlich geprüft und kürzlich abschlägig beschieden. Insbesondere soll verhindert werden, dass zukünftige Zeugen nicht unvoreingenommen aussagen, ihr Aussageverhalten an der Aussage anderer Zeugen ausrichten oder gar mit diesen Absprachen treffen. Dieses würde die Arbeit des Untersuchungsausschusses konterkarieren.
Die stenografischen Protokolle des 1. Untersuchungsausschusses werden daher - der bisherigen parlamentarischen Praxis entsprechend - erst nach Abschluss der Untersuchung zusammen mit dem Abschlussbericht veröffentlicht werden.