Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 8. Ausschüsse > 8.2 Verzeichnis der Ausschüsse
Stand: 31.3.2010
Dem Bundestag steht es grundsätzlich frei, wie viele und welche ständigen Ausschüsse er einsetzt. Doch sind bestimmte Ausschüsse bereits durch das Grundgesetz oder durch Gesetze vorgeschrieben:
Daneben können die Ausschüsse des Bundestages Unterausschüsse bilden (ein ständiger Unterausschuss des Haushaltsausschusses ist beispielsweise der Rechnungsprüfungsausschuss); ferner gibt es eine Vielzahl von Arbeitsgruppen, Kommissionen usw.
Das folgende systematische Verzeichnis der Ausschüsse enthält – nach Wahlperioden getrennt – Angaben über:
Bei Ausschüssen, die nicht während der gesamten Wahlperiode getagt haben oder die erst später eingesetzt wurden, ist das Datum der ersten oder letzten Sitzung angegeben.
Quelle: Amtliches Handbuch des Deutschen Bundestages
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 9.2