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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit einem Etat von 146,82 Milliarden Euro den größten Ausgabeposten im Bundeshaushalt 2010. Im Vergleich zum Vorjahr wurde dieser noch einmal kräftig aufgestockt (2009: 127,95 Milliarden Euro; Vorjahreszahlen im Folgenden in Klammern). Grund dafür ist das erwartete Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 17,8 Milliarden Euro. Aus Rücklagen kann die BA nur rund 1,8 Milliarden Euro abdecken. Die verbleibenden 16 Milliarden Euro Defizit muss der Bund durch Darlehen und Zuschüsse ausgleichen.
Einen erhöhten Finanzbedarf veranschlagt Bundessozialministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Hier sollen die Ausgaben des Bundes von 78,94 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 80,78 Milliarden Euro 2010 steigen.
Auch beim Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") erwartet der Bund aufgrund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der gestiegenen Erwerbslosenzahlen Mehrausgaben von 800 Millionen Euro (2009: 23,5 Milliarden Euro; 2010: 24,3 Milliarden Euro).
Bei den Berechnungen für den Haushalt sind die Experten von einem Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent und knapp 4,1 Millionen Arbeitslosen ausgegangen. Insgesamt sind im Haushalt 2010 rund 24 Milliarden Euro als Kosten für die Arbeitsförderung aufgeführt. Darin enthalten ist der Zuschuss an die BA.
Größter Risikofaktor im Etat von Ministerin von der Leyen bleibt die wirtschaftliche Entwicklung. Um einer Entlassungswelle vorzubeugen, wurde die sechsmonatige Bezugsfrist des Kurzarbeitergeldes um weitere 18 Monate verlängert. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsabgaben erstattet.
In die gestiegenen Ausgaben der Grundsicherung fallen auch Kosten für ergänzende Leistung zum Einkommen, also für die so genannten Aufstocker. Menschen, die aufgrund geringfügiger Beschäftigung unter dem Satz der Grundsicherung liegen, wird ein Zuschuss gewährt. Damit wird sichergestellt, dass alle, die einer Arbeit nachgehen, mehr Haushaltseinkommen haben als diejenigen, die nicht arbeiten.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Haushaltsplan des Ministeriums mit insgesamt 38,71 Milliarden Euro angegeben (37,81 Milliarden Euro). Der Regelsatz für die Grundsicherung beträgt 359 Euro monatlich. Für weitere im Haushalt lebende Personen sind 287 Euro monatlich vorgesehen. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung kommen noch hinzu.
Die Unterkunftskosten haben sich Bund und Länder aufgeteilt. 2010 beteiligt sich der Bund mit 3,4 Milliarden Euro an diesen Aufgaben (3,7 Milliarden Euro). Gemäß einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Bundesbeteiligung jedes Jahr neu ausgerechnet und angepasst.
2010 übernimmt der Bund rund 23 Prozent von insgesamt etwa 15,8 Milliarden Euro der zu erwartenden Kosten. Die Grundsicherung gilt als Hilfe zum Lebensunterhalt und damit auch für Rentner und Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Ebenfalls in der Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialministeriums liegt die Rente. Der Finanzbedarf der staatlichen Rentenkasse wird 2010 voraussichtlich wegen fehlender Beitragseinnahmen durch die angespannte wirtschaftliche Situation weiter wachsen. Der Bund hat einen Zuschuss von etwa 31,47 Milliarden Euro für 2010 im Haushalt veranschlagt. Das entspricht einer Steigerung von etwa 980 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (2009: 30,49 Milliarden Euro).
Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer (Beitragssatz 2010: 19,9 Prozent) wird die Rentenversicherung in erheblichem Umfang durch einen Bundeszuschuss getragen, der sich aus Steuermitteln finanziert.
Weitere Haushaltsposten sind ein Zuschuss an die Rentenkasse in den neuen Bundesländern in Höhe von 8,41 Milliarden 8,11 Milliarden Euro) und der gestiegene zusätzliche Zuschuss des Bundes in Höhe von 19,09 Milliarden Euro (18,68 Milliarden Euro). Der zusätzliche Bundeszuschuss wird seit 1998 gezahlt und war ursprünglich an die Ökosteuer gekoppelt. Er soll sicherstellen, dass die Beiträge in die Rentenkasse stabil gehalten werden können.
Rund 32,87 Milliarden Euro und damit etwa eine Milliarde mehr als im Vorjahr (31,85 Milliarden Euro) gibt der Bund für die Versorgung von Beamten und Richtern aus. Darin enthalten sind auch die Pensionskosten für ehemalige Beamte von Post und Telekom.
In den Etat des Arbeits- und Sozialministeriums fallen auch die Kosten für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, für das Bundesarbeits- und das Bundessozialgericht sowie für das Bundesversicherungsamt in Bonn. Diese Bundesbehörde hat die Rechtsaufsicht für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und verwaltet seit 2009 den neu geschaffenen Gesundheitsfonds.
In der Kriegsopferversorgung werden rund 1,96 Milliarden Euro ausgegeben. Darin enthalten sind die Bezüge für Hinterbliebene und Beschädigte in Höhe von 1,25 Milliarden Euro sowie Heil-, Pflegeleistungen und Kuraufenthalte.