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Die Bundesregierung will mit einer Finanzspritze die Engpässe in den sozialen Sicherungssystemen und in der Landwirtschaft beheben, die durch die Wirtschaftskrise verursacht wurden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheidet der Bundestag am Freitag, 5. März 2010, nach 75-minütiger Debatte ab 9 Uhr. Dann sollen die Abgeordneten auch über die vom Bundesverfassungsgericht Anfang Februar angemahnten gesetzlichen Regelungen zu Härtefällen bei Hartz IV abstimmen. Die neuen Regelungen, nach denen Hilfsbedürftige in Sonderfällen zusätzliches Geld etwa für Medikamente, Haushaltshilfen oder Nachhilfeunterricht beantragen dürfen, wurden der ursprünglichen Fassung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes (17/507) nachträglich angehängt. Ein Vorgehen, das von der Opposition scharf kritisiert wurde.
Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Antrag der Linksfraktion, in dem diese gefordert hatte, die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Bundeszuschuss zu schließen. Damit sollen Zusatzbeiträge für Versicherte verhindert werden (17/495). Der Haushaltsausschuss hat Annahme des Gesetzentwurfs und Ablehnung des Antrags der Linken empfohlen (17/928).
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu Mindereinnahmen in der Arbeitslosen- und Krankenversicherung geführt. Um diese Lücken zu schließen, will die Bundesregierung mit dem vorgelegten Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einen "Schutzschirm für die Arbeitnehmer" spannen.
Der bereits im Dezember 2009 im Bundeskabinett vereinbarte Gesetzentwurf sieht zusätzliche Gelder für die Bundesagentur für Arbeit und den Gesundheitsfonds vor. So soll konkret ein geplantes Darlehen für die Arbeitsagentur in Höhe von 16 Milliarden Euro in einem Zuschuss umgewandelt werden. Der Gesundheitsfonds soll zusätzliche 3,9 Milliarden Euro erhalten.
Weiter ist im Gesetzentwurf geplant, ein Sonderprogramm für Landwirte aufzulegen. Das so genannte Grünlandprogramm enthält sowohl eine "Grünland"- als auch eine "Kuhprämie" und soll den durch die Krise gebeutelten Bauern helfen.
Rund 95 000 Landwirte könnten von dieser "Maßnahme der Einkommensstützung" profitieren, so die Bundesregierung. Die Kosten schätzt sie auf jährlich 2,28 Millionen Euro.
Die Bundesregierung erwartet einen Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, ebenso eine größere Zahl von Arbeitnehmern, die durch die Krise auf Grundsicherung angewiesen sein werden.
Die Gewährung von Arbeitslosengeld II soll aber nicht an einem zu hohen Altersvorsorgevermögen scheitern: "Wer während seiner Erwerbstätigkeit nachhaltig privat für das Alter vorgesorgt hat, soll nicht während einer verhältnismäßig kurzen Zeit der Erwerbslosigkeit auf Teile davon zurückgreifen müssen", heißt es im Gesetzentwurf. Das Schonvermögen soll daher von 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro erhöht werden.
Auch Die Linke hatte gefordert, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Bundesagentur für Arbeit durch verschiedene Maßnahmen zu entschärfen. So verlangt sie in ihrem Antrag, die durch die Krise entstehenden Einnahmeausfälle des Gesundheitsfonds vollständig mit einem Bundeszuschuss auszugleichen.
Zudem solle für Hartz-IV-Empfänger ein "angemessener Krankenversicherungsbeitrag" gezahlt werden. Zur Orientierung könne der Durchschnittsbetrag aller gesetzlich Versicherten dienen, so der Vorschlag der Linksfraktion. Bei einer Erhöhung des Beitrags von derzeit 160 auf etwa 260 Euro monatlich könnten die Krankenkassen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro mehr erzielen und so ihre finanzielle Lage dauerhaft stabilisieren.
Mit den geforderten Zuschüssen will Die Linke Zusatzbeiträge für Versicherte zur GKV verhindern. Diese seien nichts anderes als eine "kleine Kopfpauschale ohne sozialen Ausgleich". Selbst Hartz-IV-Empfänger müssten diese Beiträge zahlen. Arbeitgeber hingegen nicht, kritisiert die Fraktion.
Weiter moniert sie, die Bundesagentur für Arbeit sei durch die Bundesregierung in eine strukturelle Unterfinanzierung getrieben worden, indem der Beitragssatz auf 2,8 Prozent abgesenkt worden sei. Sie fordert daher, die Defizithaftung des Bundes wieder einzuführen.