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Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes können umgesetzt werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag, 26. Januar 2012, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (17/8343) auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/8487) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.
Um das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, ist darin für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken ein Garantierahmen von 400 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem soll es eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro geben. Davon bedürfen zehn Milliarden Euro der Zustimmung des Haushaltsausschusses.
Mit dem Gesetzentwurf sollen alle 2010 ausgelaufenen Instrumente der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden, heißt. Dazu gehören Garantien, Eigenkapitalhilfen, Risikoübernahmen und die Auslagerung von Wertpapieren in so genannte „Bad Banks“.
Mit einem umfangreichen, im Haushaltsausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stärkten die Abgeordneten unter anderem die Beteiligungsrechte des Parlaments, indem sie von der Gesamtsumme 30 Milliarden Euro sperrten. Diese Mittel können nur nach Zustimmung des Haushaltsausschusses abgerufen werden.
Außerdem stellte die Koalition mit ihrem Antrag sicher, dass die Kriterien der Schuldenbremse in allen Fällen eingehalten werden und dass jeweils geprüft werden muss, ob es bei einer Stabilisierungsmaßnahme bei einer Bank anschließend zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Begrenzt wurde das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012. Eine Verlängerung ist möglich.
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Barthle, wies in der Debatte darauf hin, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein vorsorgliches Notfallinstrument handle. Damit solle verhindert werden, dass die Staatsschuldenkrise auf die Realwirtschaft übergreifen könne. „Dadurch schützen wir unsere Wirtschaft und die Arbeitsplätze“, betonte er.
Es werde sichergestellt, dass zunächst die Aktionäre dafür sorgen müssten, dass die Banken eine entsprechende Kapitalausstattung erhalten würden, erst danach dürfe der Staat in Anspruch genommen werden. Barthle betonte, dass die Schuldenbremse auf jeden Fall eingehalten werde. Außerdem sei dafür gesorgt worden, dass Wettbewerbszerrungen „so weit wie möglich“ ausgeschlossen würden.
Für Florian Toncar (FDP) ist dies kein Gesetz zur Bankenrettung. Es gehe um „eigentlich gut ausgestattete Banken“, die einen zusätzlichen Sicherheitspuffer benötigten. „Wir bauen einen zusätzlichen Airbag ein“, sagte er.
Die deutschen Banken hätten bis zum 30. Juni dieses Jahres Zeit, für eine entsprechende Kapitalausstattung zu sorgen. Es gebe zurzeit sechs Banken, bei denen es schwierig werden könnte. Diese müssten sich jedoch zunächst selbst helfen, dann erst würde der Staat einspringen. „Diese Hilfsmaßnahmen sind eine Hängematte“, betonte Toncar.
Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte, dass seine Fraktion „grundsätzlich“ der Auffassung sei, dass ein solcher Instrumentenkasten gebraucht werde. Er hielt allerdings die Ausgestaltung für falsch. So werde bei den Maßnahmen darauf verzichtet, dass der Bankensektor sich beteiligen müsse. Am Ende müsse wieder allein der Steuerzahler einspringen.
Außerdem hielt er es für einen Fehler, sich darauf zu verlassen, dass die Banken freiwillig Geld beanspruchen werden. Es müsse dagegen ein Durchgriffsrecht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben. Schließlich müsse auch der Staat die Möglichkeit haben, zum Beispiel durch den Aufsichtsrat auf die Geschäftspolitik der entsprechenden Banken Einfluss nehmen zu können. „Wenn wir uns beteiligen, müssen wir auch das Sagen haben“, forderte Schneider.
Sahra Wagenknecht (Die Linke) hielt es für falsch, die Banken zu unterstützen. Sie forderte dagegen, den Bankensektor zu verstaatlichen. Sie wies darauf hin, dass die letzte Bankenkrise die Staatsverschuldung um 265 Milliarden Euro in Höhe getrieben habe.
Mit den neuen Gesetz würden diese Fehler wiederholt. Bei den sozial Schwachen spare der Staat massiv ein, zum Beispiel beim Heizkostenzuschuss für Hartz-IV-Empfänger, während auf der anderen Seite das Geld den Banken hinterher getragen werde.
Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen), wies darauf hin, dass Deutschland „sehr teuer“ durch die letzte Bankenkrise gekommen sei. Kein anderes Land habe weltweit für die Bankenrettung so viel Geld in die Hand genommen wie Deutschland. So seien allein für die Commerzbank 18 Milliarden Euro verwendet worden.
Auch Trittin hielt es für falsch, dass die Banken selbst entscheiden könnten, ob sie restrukturieren wollten oder nicht. „Wo geholfen wird, muss der Staat auch mitreden“, sagte er.
Minister: Wir sind nicht über den Berg
Für Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Maßnahmenpaket ein wichtiger Schritt, um die Verunsicherung in der Euro-Zone zu bekämpfen. „Wir sind nicht über den Berg“, betonte er. Der Finanzmarkt habe aber spürbar zunehmend Vertrauen in die Krisenbewältigung: „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Dieser Weg müsse konsequent fortgesetzt worden.
Abgelehnt hat der Bundestag Entschließungsanträge der SPD-Fraktion (17/8488) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/8489), mit denen die Fraktionen ihre Forderungen unter anderem nach Übernahme der Kosten durch den Bankensektor durchsetzen wollten. (mik)