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Das Punktesammeln in der "Verkehrssünderkartei" in Flensburg soll einfacher, gerechter und transparenter werden. Das ist das Ziel einer zuvor vom Kabinett gebilligten Reform des Verkehrszentralregisters, die im Mittelpunkt der Regierungsbefragung am Mittwoch, 12. Dezember 2012, stand. "Mit der Reform wollen wir für mehr Verkehrssicherheit sorgen", sagte Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU), der im Plenum Einzelheiten der geplanten Neuregelung vorstellte und Fragen der Abgeordneten beantwortete.
Kern der Reform ist die Umstellung des Punktesystems. Die geplanten neuen Regeln sehen vor, dass Delikte nicht mehr mit einem bis sieben Punkten bewertet werden – sondern je nach Schwere nur noch mit ein, zwei oder drei Punkten. Einen Punkt sollen, so erläuterte Ramsauer, Verkehrsteilnehmer für einen "schweren Verstoß" erhalten, zwei Punkte für einen "besonders schweren Verstoß" und drei für einen Verstoß, der einen Straftatbestand darstellt.
Nicht mehr mit Punkten sollen nach dem Willen der Regierung hingegen Verstöße geahndet werden, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Dazu gehöre, so der Minister, zum Beispiel das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone.
Gelten sollen in Zukunft auch neue Maßnahmenstufen: Bei einem Stand von vier oder fünf Punkten gebe es eine Ermahnung und eine Information an den Verkehrsteilnehmer über das Fahreignungsbewertungssystem, erklärte Ramsauer. Bei sechs oder sieben Punkten folge eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar.
"Bei acht Punkten ist künftig der Führerschein weg und nicht mehr wie bisher nach 18 Punkten", betonte der Verkehrsminister. Einzelne Verstöße sollen nach Inkrafttreten der Reform zudem für sich verjähren. Besonders unterstrich Ramsauer, dass bei der Ausarbeitung der geplanten Reform erstmals auch die Öffentlichkeit "umfassend" miteinbezogen worden sei. In einer dreiwöchigen Internetanhörung hätten sich mehr als 30.000 Menschen mit Eingaben beteiligt.
Sören Bartol (SPD) wollte als erster Fragesteller wissen, ob bei der Umstellung von dem alten auf das neue Punktesystem eine Amnestie ausgeschlossen sei. "Oder können Sie sich eine Streichung von Punkten vorstellen?"
Das verneinte Verkehrsminister Ramsauer. "Eine Amnestie wird es nicht geben." Bei der Umstellung würden allenfalls diejenigen Punkte vom "Punktekonto" eines Verkehrssünders abgezogen, deren zugrunde liegende Vergehen nach der neuen Regelung nicht mehr mit Punkten geahndet werden.
Stephan Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich, warum es künftig kein freiwilliges "Punkteabbauseminar" mehr geben solle. "Dann haben zum Beispiel Taxifahrer die Möglichkeit, mehr Punkte abzubauen", gab der Abgeordnete zu bedenken.
Ramsauer entgegnete, die Vergangenheit habe gezeigt, dass solche Seminare nicht wirksam genug seien. "Viele haben die Seminare abgesessen, fahren aber noch genauso wie vorher."
Herbert Behrens (Die Linke) wies daraufhin, dass bisher die Höhe des Bußgeldes, etwa bei Trunkenheit, in Tagessätzen nach dem Einkommen errechne werde und fragte, ob die Bundesregierung eine Möglichkeit sehe, bei den Kosten für Fahreignungsseminarenähnlich zu verfahren.
Dies verneinte Minister Ramsauer: "Ich sehe keine praktikable Möglichkeit, diese Kosten nach Tagessätzen zu berechnen."
Daniela Ludwig (CDU/CSU) erbat sich schließlich mehr Informationen zur Bürgerbeteiligung: "Wie viele Bürger haben sich denn beteiligt und welche Schwerpunkte gab es?" Ramsauer gab an, über 30.000 Menschen hätten sich beteiligt. "Die Zahl der Seitenaufrufe bewegte sich im sechsstelligen Bereich", fügte er hinzu.
Drei Wochen lang hätten sechs Experten den Menschen via Internet und Telefon für Fragen zur Verfügung gestanden. "Das ist der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung, der unter Beteiligung der Internetöffentlichkeit zustande gekommen ist", betonte der CSU-Politiker. Von den Beteiligten gefordert worden sei vor allem die Änderung des Bußgeldkataloges und eine stärkere Differenzierung bei der Punktvergabe. (sas/12.12.2012)