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Die angestrebte Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes stößt bei Experten zwar prinzipiell auf Zustimmung, geht ihnen aber teilweise nicht weit genug. Dies war das mehrheitliche Votum während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) am Montag, 28. Januar 2013. Die neun geladenen Sachverständigen stellten sich den Fragen der Abgeordneten zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung (17/8802) und des Bundesrates (17/2584) sowie einem Antrag der Fraktion Die Linke (17/11142).
Nach geltendem Recht können Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss für ihr Kind beantragen, wenn der zweite Elternteil sich seiner Unterhaltspflicht für das Kinder entzieht oder nicht in der Lage ist, dieser nachzukommen.
Länder und Kommunen springen in diesem Fall mit dem Unterhaltsvorschuss ein – derzeit jedoch maximal nur 72 Monate lang und maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes.
Doch diese Begrenzungen seien letztlich willkürlich gesetzt worden, sagte Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund. Gerade ab dem zwölften Lebensjahr kämen auf alleinerziehende Eltern erhebliche finanzielle Lasten zu, beispielsweise um ihren Kindern eine gute Schulausbildung gewährleisten zu können.
In diesem Sinne äußerten sich auch Dr. Sabina Schutter vom Deutschen Jugendinstitut, Edith Schwab vom Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter, und Dr. Insa Schöningh von der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen. Folge man der Logik der Unterhaltspflicht, so müsste der Unterhaltsvorschuss bis zur Beendigung einer Erstausbildung gezahlt werden, argumentierte Schutter.
Die Experten räumten zugleich ein, dass damit natürlich erhebliche finanzielle Belastungen auf Länder und Kommunen zukämen. Eine Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes stößt deshalb bei der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände auf Ablehnung, machte Regina Offer vom Deutschen Städtetag klar. Stattdessen sollte ein Gesamtkonzept der Kinder- und Familienförderung entwickelt werden.
Eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die Streichung der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag.
Die Sachverständigen begrüßten mehrheitlich die von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderungen zum Bürokratieabbau. Die Regelungen zur Vereinfachung im Antragsverfahren seien zu begrüßen, sagte Dr. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, ebenso wie die verbesserten Möglichkeiten, um einen unterhaltspflichtigen Elternteil einfacher in Verantwortung zu nehmen.
Jonny Hoffmann, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef, berichtete, dass dieser Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner sich jedoch in der Praxis als extrem schwierig darstelle. Vor allem Selbstständige seien "sehr erfinderisch", wenn es darum gehe, ihre finanzielle Situation bewusst schlechtzurechnen, um sich ihrer Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.
Armin Hummel vom Bundesrechnungshof sprach sich für die im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehene Einführung eines automatisierten Datenabgleichs zwischen den Unterhaltsvorschussstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern aus. Dadurch würde es ermöglicht, schneller Informationen über verschwiegene Einkommen und Vermögen der Unterhaltspflichtigen zu bekommen.
Auch Prof. Dr. Rolf Jox vom Familienbund der Katholiken sprach sich für vereinfachte Rückgriffmöglichkeiten auf die Unterhaltsschuldner aus. (aw/28.01.2013)