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In dem Gesetzentwurf ist auch eine Änderung des Aufbauhilfefonds vorgesehen. Damit sollen die Fristen für die nachhaltige Schadensbeseitigung in den vom Augusthochwasser 2002 betroffenen Gebieten in Sachsen um drei Jahre verlängert werden. Als Begründung werden die katastrophalen Hochwasserereignisse vom August und September 2010 angegeben. Die notwendigen Erstsicherungsmaßnahmen würden erhebliche Ressourcen bei den Behörden, Ingenieurbüros und Baufirmen binden, so dass mehr Zeit für die nachhaltige Schadensbeseitigung an den vom Augusthochwasser 2002 betroffenen Gewässern benötigt werde.
Außerdem soll das Vertriebenenzuwendungsgesetz aufgehoben werden. Die nach dem Gesetz gestellten Anträge seien erledigt. ”Der Gesetzeszweck ist erfüllt“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat einige kleinere Änderungswünsche beschlossen, die von der Bundesregierung unterschiedlich beurteilt werden.
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