Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Linksfraktion will Abgeordnetengesetz ändern
Wie die Fraktion erläutert, sind in den Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates und im Haushaltsgesetz gemäß einer Vorschrift des Abgeordnetengesetzes die Einzelheiten über den Umfang und die Voraussetzungen für den Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Parlamentarier zu regeln. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, man könne die Formulierung „Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern“ im Abgeordnetengesetz so auslegen, dass die durch die Wahrnehmung der Mitarbeiterrechte im Rahmen der kollektiven Interessenvertretung entstehenden Kosten erstattungsfähig sind. An einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehle es jedoch bislang, wodurch eine „nicht hinzunehmende Unsicherheit“ für die Abgeordnetenmitarbeiter entstehe. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien „kein mitbestimmungsfreier Raum“.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter