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Zur Begründung schreibt die Fraktion unter anderem, dass die erste Bilanz der Umsetzung des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) und des Integrationsverantwortungsgesetzes (IntVG) zeige, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundestages in EU-Angelegenheiten wesentlich verbessert haben. Gleichwohl lasse sich feststellen, dass die Bundesregierung gerade in für die Zukunft der EU entscheidenden Fragen die Rechte des Bundestages systematisch umgeht. So seien unter dem Vorwand der „Eilbedürftigkeit“ die parlamentarischen Mitwirkungsrechte im Hinblick auf die Einrichtung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ausgehebelt wurden und der Bundestag erst nachträglich informiert worden.
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