Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Regierung verteidigt Gesetzesänderung zu medizinischen Versorgungszentren
Allerdings gehe die Regierung davon aus, dass sich Beschränkungen der ärztlichen Unabhängigkeit „kaum datenmäßig erfassen“ lasse. Der „Gefahr, dass die Unabhängigkeit ärztliche Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen von Investoren beeinträchtigt wird“, solle mit der Gesetzesänderung „bereits im Vorfeld“ entgegengewirkt werden, betont die Regierung. Nach dem jüngsten Stand der von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelten Daten gibt es vier MVZ, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden.
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