Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Arbeitszeitgesetz gilt auch für Pflegepersonal in Privathaushalten
Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung die Einhaltung der zwingenden Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche auf Grundlage des AEntG prüfen kann. Zwar träfe es zu, dass die Beamten nur mit Einverständnis des Wohnungsinhabers Prüfungen in dessen Wohnung durchführen können. Wenn jedoch ausreichende Verdachtsmomente für einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlägen, könne die Prüfung auch ohne dessen Einverständnis erfolgen, heißt es in dem Schreiben.
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