Bundestagswahl 2013
Bundespräsident Joachim Gauck hat auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2013 ausgefertigt. Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 22. September 2013, statt. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Grundsätzlich haben alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen und gewählt zu werden.