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Der elfte Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages heißt Hellmut Königshaus und wurde 1950 in Berlin geboren. Der Jurist war von 2004 bis 2010 Mitglied des Deutschen Bundestages. Zunächst war er Sprecher im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ab September 2009 war Hellmut Königshaus ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. Am 20. Mai 2010 ist er als Wehrbeauftragter vereidigt worden.
Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte berufen. Vor allem hat er den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten.
Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. (wehrbeauftragter@bundestag.de)
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist Anwalt der Soldaten und zugleich ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte: Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein - dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter.
Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Der Wehrbeauftragte kann aber auch aus eigener Initiative heraus aktiv werden, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.
Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt an den Wehrbeauftragten zu wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte. Mindestens einmal im Jahr berichtet er dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit.
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Germany
Telefon: +49 (0)30 227 38 100
Telefax: +49 (0)30 227 38 283
IVBB-Telefon:
+49 (0)30 1818 38100
IVBB-Telefax:
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