Finanzausschuss

Aufgaben

Steuern, Geldpolitik, Finanz- und Kapitalmärkte

Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich im Wesentlichen mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen (mit Ausnahme der Haushaltspolitik). Aufgabe des Ausschusses ist es, Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte, Entschließungen sowie Vorlagen der Europäischen Union insbesondere aus dem Bereich der Steuerpolitik federführend zu beraten. Die Abgeordneten diskutieren im Ausschuss zudem Vorlagen aus den Bereichen Geld, Kredit-, Finanz- und Kapitalmarkt sowie Versicherungen.