Agnes Brugger, Bündnis 90/Die Grünen

Studentin

Wahlkreis 294 Ravensburg
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Am 08. Februar 1985 geboren, verheiratet, römisch-katholisch.

Juni 2004 Abitur am Mallinckrodt Gymnasium, Dortmund; seit Oktober 2004 Magisterstudium der Politikwissenschaft, des Öffentlichen Rechts und der Philosophie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen; seit April 2006 Stipendiatin der Heinrich Böll Stiftung.

Oktober 2005 bis September 2007 Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschusses an der Universität Tübingen, Oktober 2005 bis September 2006 Stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses an der Universität Tübingen, Oktober 2006 - September 2007 Mitglied des Senates der Universität Tübingen, November 2005 - Mai 2008 Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Tübingen, Juni 2007 bis Dezember 2009 Landesvorsitzende der Grünen JUGEND Baden-Württemberg, seit November 2009 Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg.

Seit 27. September 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.

 


Kontakt

Agnes Brugger, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Studentin,

Universität Tübingen, Tübingen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".