Katja Dörner, Bündnis 90/Die Grünen

Katja Dörner

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Wahlkreis 097 Bonn
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 18.02.1976 in Siegen; verheiratet.

Astrid-Lindgren-Grundschule Gebhardshain 1982 bis 1986; Abitur am Privaten Katholischen Gymnasium Marienstatt 1995, Studium Politikwissenschaften, Öffentliches Recht und Literaturwissenschaften in Bonn, York und Edinburgh; Magistra Artium 2000.

2003 bis 2009 Wissenschaftliche Referentin bei der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne für die Bereich Schule und Weiterbildung; Kinder, Jugend und Familie (bis 2005); Persönliche Referentin der Fraktionsvorsitzenden 2001 bis 2003.

Mitglied bei Amnesty International und Mehr Demokratie e.V..

Aktiv bei den Grünen seit 1992, Mitglied seit 1998; 2006 bis 2010 Mitglied im Landesvorstand der nordrhein-westfälischen Grünen; seit 2006 Sprecherin des Bezirksverbandes Mittelrhein seit 2007; Mitglied der grünen Ratsfraktion in Bonn 2002 bis 2009.


Kontakt

Katja Dörner, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Wissenschaftliche Mitarbeiterin,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsseldorf

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,

Stellv. Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".