Elvira Drobinski-Weiß, SPD

Diplompädagogin, Rektorin

Wahlkreis 284 Offenburg
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 26. Juni 1951 in Norderney; katholisch; verheiratet.

Abitur an der Liebfrauenschule in Oldenburg. 1971 bis 1977 Studium der Pädagogik an der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg, 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Diplompädagogin.

1975 bis 1979 Schuldienst in Niedersachsen, ab 1979 in Baden-Württemberg, zuletzt als Rektorin an der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Kollnau in Waldkirch.

Mitglied in der AWO Offenburg im Verein "Gegen das Vergessen - für Demokratie" und in verschiedenen örtlichen Vereinen. Trägerin des "Ordine della Stella della Solidarietà Italiana".

Mitglied der SPD seit 1976, stellvertretende Kreisvorsitzende in Rottweil und Emmendingen, seit 2001 Kreisvorsitzende in Offenburg/Ortenau, Mitglied des Landesvorstands der SPD und des Landesvorstands der ASF Baden-Württemberg, Vorsitzende des Migrationsbeirates der SPD Baden-Württemberg. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.

Mitglied des Bundestages seit 17. Mai 2004.


Kontakt

Elvira Drobinski-Weiß, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin,

Mitglied im Kuratorium, ehrenamtlich

SPD Baden-Württemberg, Stuttgart,

Stellv. Landesvorsitzende

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".