Mechthild Dyckmans, FDP

Richterin

Wahlkreis 169 Kassel
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 26. Dezember 1950 in Bad Sachsa; evangelisch; verheiratet, zwei Kinder.

Grundschule in Dörnigheim (Maintal), Gymnasium in Hanau, 1967/68 Amerika-Schüleraustausch, 1969 Abitur. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt, 1974 erste und 1977 zweite juristische Staatsprüfung in Hessen.

Seit 1977 Richterin, tätig gewesen am Landgericht Wiesbaden, Amtsgericht Frankfurt, an den Verwaltungsgerichten Frankfurt und Kassel, seit 1990 am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Seit 1977 Mitglied der FDP, Kreisvorsitzende in Kassel, Mitglied im Landesvorstand der FDP Hessen und der Liberalen Frauen Hessen, Landesvorsitzende der Vereinigung Liberaler Juristen Hessen e.V.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Mechthild Dyckmans, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Berlin, monatlich, Stufe 1

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin,

Mitglied des Beirates der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Philippstiftung e.V., Immenhausen,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Stiftung 7000 Eichen, Kassel,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Vereinigung Liberaler Juristen e.V., Kassel,

Landesvorsitzende, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".