Dr. Heinrich Leonhard Kolb, FDP

Dr. Heinrich Leonhard Kolb

Unternehmer

Wahlkreis 187 Odenwald
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 8. Januar 1956 in Babenhausen/Hessen; evangelisch; drei Kinder, verheiratet.

Grundschule Babenhausen - Förderstufe Babenhausen - Bachgaugymnasium Babenhausen. Technische Hochschule Darmstadt mit Abschluss als Diplomwirtschaftsingenieur, Universität Göttingen mit dem Abschluss Dr. rer. pol.

Mittelständischer Unternehmer.

Mitglied verschiedener sport- und kulturtreibender Vereine.

Mitglied der FDP seit März 1983.

Mitglied des Bundestages seit 1990; 15. September 1992 bis 26. Oktober 1998 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft; 2002 bis 2009 Vorsitzender des Arbeitskreises III Sozialpolitik der FDP-Fraktion, seit Oktober 2009 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion.


Kontakt

Dr. Heinrich Leonhard Kolb, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Kolb Zulieferungen GmbH, Babenhausen,

Geschäftsführer, jährlich, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen,

Mitglied des Beirates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand, Berlin,

Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 05.11.2011)

Die Familienunternehmer - ASU e.V. (ASU), Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 24.11.2011)

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Kolb Holding GmbH, Babenhausen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".