Holger Krestel, FDP

Krestel, Holger

Diplom-Verwaltungswirt, Diplom-Politologe

Wahlkreis 082 Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Gewählt über Landesliste Berlin

Geboren am 11. November 1955; röm.-kath.; verheiratet.

1974 Fachhochschulreife. Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Dipl.-Verwaltungswirt. Ausbildung zur "Fachkraft in der Datenverarbeitung" und Organisatorenausbildung (REFA-Schein) an der Verwaltungsakademie Berlin. Studium an der FU Berlin, Diplom-Politologe. 1997/2000 Jugendschöffe. 1974/99 Beamter des gehobenen Dienstes, seit Ende 2000 a. D.

Mitgl. der FDP seit 1989, 1995/01 stellvertretender Bezirksvorsitzender von Tempelhof, seit 1994 Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes, Alt-Mariendorf, seit 2007 Bezirksvors von Tempelhof-Schöneberg. 2001/06 Mitgl. Abgeordnetenhaus von Berlin, dort stellv. Vorsitzender Ausschuß für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik, sowie Mitglied/Sprecher der FDP im UA "Bankgesellschaft Berlin".

Mitglied des Bundestages seit Mai 2010.

> eingetreten am 20.Mai 2010 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Hellmut Königshaus, FDP


Kontakt

Holger Krestel, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Finanzausschuss
  • Petitionsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".