Thomas Lutze, Die Linke

Angestellter

Saarland

Geboren am 23. August 1969 in Elsterwerda; aufgewachsen in Leipzig.

1986 Abschluss der allgemeinbildenden Oberschule; 1989 Abschluss Berufsausbildung Maschinenbauer mit Abitur in einer Leipziger Gießerei; danach Weiterbeschäftigung als Reparaturschlosser; 1990/91 tätig als Montageschlosser bei einer Leiharbeitsfirma; 1991 bis 95 Studium an der Universität des Saarlandes (Konstruktions- und Fertigungstechnik); ab 1995 bis 2002 Regionalbüromitarbeiter der PDS-Bundestagsfraktion in Saarbrücken; 2003 bis 2005 betriebliche Umschulung in einem Saarbrücker Einrichtungshaus zum Bürokaufmann (IHK); ab 2005 Wahlkreismitarbeiter von Oskar Lafontaine in Saarlouis.

Bis 1994 parteilos, aber nicht unpolitisch; seit März 1994 Mitglied der PDS, heute DIE LINKE; Derzeit Mitglied des Landesvorstandes und verkehrspolitischer Sprecher der Saar-Linken; Kandidat der Linken zur Landtagswahl (Wahlkreisliste Saarlouis, Platz 6) und Kandidat auf der Landesliste zum Bundestag (Platz 2).


Kontakt

Thomas Lutze, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Wahlkreismitarbeiter,

Oskar Lafontaine, MdB, Saarlouis

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

AKTION 3. WELT Saar e.V., Losheim am See,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".