Dr. Michael Paul, CDU/CSU

Ministerialbeamter

Wahlkreis 095 Köln II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 10. Februar 1964; verheiratet; evangelisch, eine Tochter.

1970 bis 1974 Ev. Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule; 1974 bis 1983 Gymnasium Rodenkirchen; 1983 bis 1984 Grundwehrdienst in Munster; 1984 bis 1990 Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre; Universität zu Köln, Stipendiat der Konrad Adenauer-Stiftung, 1990 1. juristisches Staatsexamen; 1990 bis 1993 Referendariat u.a. in Brüssel, Speyer, Köln; 1993 2. juristisches Staatsexamen; 1995 Promotion zum Dr. jur. (Köln)

1994 bis 2009 Volljurist im Bundesumweltministerium (Bonn); Energiepolitik, Klimaschutz, kommunaler und produktbezogener Umweltschutz (1994 - 1998); Internationaler Naturschutz (1998)

Recht der nuklearen Ver- und Entsorgung einschließlich europäischer und internationaler Fragen (1998 - 2009); seit 2004 Mitautor im Kommentar "Energierecht".

Mitglied Diakonie Michaelshoven e.V., dort: Mitglied des Aufsichtsrates des Berufsförderungswerks Michaelshoven gGmbH

1982 Beitritt in Junge Union und CDU; 1994 bis 2004 und seit 2007 Vorsitzender des CDU Stadtbezirksverbands Köln-Rodenkirchen; seit 1998 Mitglied des Landesfachausschusses Umweltpolitik der CDU NRW

1999 bis 2009 Mitglied des Rates der Stadt Köln; Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion


Kontakt

Dr. Michael Paul, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Regierungsdirektor,

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Berufsförderungswerk Köln gemeinnützige GmbH (BFW Köln), Köln,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".