Wahlausschuss
Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Wahl der vom Bundestag zu wählenden Richter übernimmt der Wahlausschuss, der zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt wird. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 17. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die FDP-Fraktion zwei, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten.