In vier Monaten wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Wer ins Parlament einziehen will, muss in den nächsten Monaten gesetzliche Vorgaben und Fristen beachten. Am 4. und 5. Juli entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung von Parteien.
Bei der Bundestagswahl am 22. September wird erstmals das am 9. Mai in Kraft getretene reformierte Wahlrecht angewendet. Neu ist, dass Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate mit Blick auf den bundesweiten Parteiproporz ausgeglichen werden.
Zwei Stimmen haben die Wähler bei Bundestagswahlen: Mit der Erststimme wählen sie den Abgeordneten ihres Wahlkreises, mit der Zweitstimme entscheiden sie sich für eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament.
Der Bundestag hat das Wahlrecht der Auslandsdeutschen nach einem Karlsruher Richterspruch geändert. Künftig sind auch Deutsche wahlberechtigt, die schon vor mehr als 25 Jahren wegzogen, aber mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind.
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen das Wahlrecht reformiert. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben.
Bei der Bundestagswahl 2013 wird aufgrund von Vorgaben der Karlsruher Verfassungshüter nach neuen Vorschriften über die Verteilung der Abgeordnetensitze entschieden. Mit der jüngsten Wahlrechtsreform hat der Bundestag das Bundeswahlgesetz zum 22. Mal geändert.