Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.1 Wahlgesetze und Wahlrechtsregelungen > 15. Wahlperiode (2002–2005)
Stand: 31.3.2010
Titel des Gesetzes |
eingebracht
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Inhalt |
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Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Anpassung der Wahlkreiseinteilung an die Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern sowie geänderte regionale und kommunale Gebiets- und Verwaltungsstrukturen; Abgrenzung und Beschreibung der neu eingeteilten Wahlkreise in der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz; Neufassungsermächtigung. |
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Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Berücksichtigung von Zweitstimmen (Zweitstimmen-Berücksichtigungsgesetz) |
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Ergänzung § 6 Abs. 1 Bundeswahlgesetz: Nichtberücksichtigung der Zweitstimmen, wenn Kandidaten einer Partei, die die Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht erfüllt haben, ein oder zwei Wahlkreise erhalten haben. |
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Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Korrektur der Grundmandatsklausel (Grundmandatskorrekturgesetz) |
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Änderung § 6 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 Bundeswahlgesetz: Erhöhung der Zahl der für die Erringung von direkten Wahlkreissitzen notwendigen Grundmandate von drei auf fünf. |
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Quellen: Bis 15. WP: GESTA – Stand der Gesetzgebung; ab 16. WP: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge sowie Rechtsportal juris